Anpassung der Nebenkosten

Anpassung der Nebenkosten Die Höhe der Nebenkosten muss sich nach der direkten Methode berechnen und gegenüber dem Mieter begründbar sein. Max Wirz

Möchten Sie die Nebenkosten erhöhen oder Kostenarten neu als Nebenkosten ausscheiden, so muss die Höhe der Nebenkosten – im Sinne der direkten Methode – berechnet werden und auf Verlangen des Mieters hin begründbar sein.

Ausserdem müssen Sie sich an die formalen Anforderungen einer Mietzinserhöhung halten und das amtliche Formular des Kantons der Liegenschaft verwenden. 

Die folgenden Nebenkostenänderungen sind gängig:

  • Systemwechsel von Akontozahlungen auf pauschale Nebenkosten, oder umgekehrt

  • Erhöhung des Akonto- oder Pauschalbetrags (begründet durch tatsächliche Kosten, idealerweise der letzten drei Jahre)

  • Einführung neuer Nebenkostenarten. Hierbei gibt es zwei Fälle. Wenn die Kosten neu hinzukommen – z.B. nach Einbau eines neuen Liftes – so bleibt der Nettomietzins gleich. Bestanden die Kosten schon vorher, so wird davon ausgegangen, dass diese durch den Nettomietzins gedeckt waren. Dieser müsste im Gegenzug entsprechend gesenkt werden.

Relevante Gesetze: VMWG 14 | OR 257a | OR 257b | OR 269d 

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Wir haben alle Artikel zum optimalen Mietzins in einem übersichtlichen pdf zusammengefasst. Voila ;-)

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