Grenzabstände

Grenzabstände in der Schweiz beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Bauwerken und Grundstücksgrenzen, die je nach Gemeinde und Art der Bebauung variieren können.

Grenzabstände Verletzt Ihr Nachbar beim Bau eines Gebäude einen Mindestabstand, sollten Sie unverzüglich Einspruch einlegen. 

Bauten müssen verschiedene Abstände einhalten:

  • Grenz- und Gebäudeabstände: in den kantonalen und kommunalen Bauvorschriften geregelt.

  • Strassenabstände: teils in den kantonalen Baugesetzen, teils in den kantonalen Strassengesetzen geregelt.

  • Waldabstand: das eidgenössische Waldgesetz schreibt einen angemessenen Mindestabstand vor (WaG 17 II). Die genauen Vorschriften finden Sie in den kantonalen Bau- oder Forstgesetzen.

  • Gewässerabstand: in den kantonalen Bau- und/oder gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Missachtet Ihr Nachbar beim Bau eines Gebäudes einen der oben aufgeführten Mindestabstände, sollten Sie schnell reagieren. Je früher Sie einsprache erheben, desto besser Ihre Chancen und desto geringer Ihr Aufwand:

  • Während der Auflagefrist können Sie die Verletzung des Grenzabstandes im Einspracheverfahren rügen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Gemeinde. 

  • Während der Bauphase können Sie die Verletzung bei den Baubehörden Ihrer Gemeinde anzeigen. 

  • Nach Fertigstellung des Baus müssen Sie bereits eine nachbarrechtliche Klage erheben.

Wenn Sie keinen Einspruch gegen die Grenzabstandsverletzung erheben oder diese erst später festgestellt wird (z.B. weil sich herausstellt, dass die Grundstücke falsch vermessen wurden), kann das Gericht dem Bauenden eine Dienstbarkeit zuweisen, sofern er im guten Glauben baute und es die konkreten Umstände rechtfertigen.

Gesetzesartikel: ZGB 679, 685, 674, kantonale Planungs- und Baugesetze, Einführungsgesetz zum ZGB der Kantone.

Sie können sich auch mit Ihrem Nachbarn einigen und vor dem Bau oder nachträglich ein Näherbaurecht einräumen und dieses im Grundbuch eintragen lassen.

Alles zu Grenzabständen von Pflanzen finden Sie hier:

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