Mieterbegehren - Mietzinsanpassung durch Mängel am Mietobjekt

Mieter haben das Recht auf Mietzinsanpassung durch Einreichen eines Mieterbegehrens, wenn Mängel am Mietobjekt die Wohnqualität beeinträchtigen, und dies erfordert eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter sowie angemessene Fristen.

Mieterbegehren - Mietzinsanpassung durch Mängel am Mietobjekt. Im Falle gravierender Mängel sollten Sie ihren Mietern vorübergehend eine angemessene Mietzinsherabsetzung gewähren. 

Als Vermieter sind sie grundsätzlich verpflichtet, das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten und müssen Ihren Mietern im Falle gravierender Mängel die die Wohnqualität einschränken auch vorübergehend eine angemessene Mietzinsherabsetzung gewähren.

Im Falle gravierender Mängel muss ihr Mieter Sie unverzüglich mit einem eingeschriebenen Brief über den Mangel informieren. Dies gilt besonders, wenn eine verzögerte Reparatur zu höheren Kosten führen würde (Schimmel, Wasserschäden etc). In diesem Falle sollten Sie Rekurs Ansprüche gegenüber Ihrem Mieter prüfen. 

Sobald Ihr Mieter sie per eingeschriebenem Brief über Mängel informiert hat, prüfen Sie, ob der Mangel gravierend ist und Sie ihn beheben lassen müssen. Nicht als Mangel gilt der:

  • kleiner Unterhalt – alle Reparaturen die ein handwerklich durchschnittlich geschickter Mieter selber vornehmen kann, sollte dieser selber erledigen. Häufig ist der kleine Unterhalt im Mietvertrag definiert als Reparaturen die weniger als CHF 150 kosten

  • Schönheitsreparaturen – ihr Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass das seit 10 Jahren amortisierte Parkett erneuert wird, wenn dieses nur übliche Gebrauchsspuren aufweist.

Fordert Ihr Mieter Anspruch – per eingeschriebenem Brief - auf Mietherabsetzung, so sollten Sie diesen Anspruch sorgfältig prüfen (lassen). 

  • Der Anspruch beginnt erst ab Empfang des Briefes und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

  • Die vorübergehende Mietherabsetzung muss sich an der tatsächlichen Reduktion des Wohnwertes orientieren.

Können Sie sich nicht mit Ihrem Mieter über Art & Frist der Reparatur oder die Höhe der Mietherabsetzung einigen …

  • so kann Ihr Mieter androhen, einen Teil der Miete bei der Miete bei der Schlichtungsbehörde zu hinterlegen, wenn der Mangel nicht einer vom Mieter gesetzten realistischen Frist behoben wird. 

  • Erst im nächsten Schritt darf Ihre Mieter einen Teil der Miete bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen. Unter keinen Umständen darf ihr Mieter eigenmächtig Miete zurückhalten. Dies würde einen Kündigungsgrund darstellen!

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